Amtliche Bekanntmachungen

Aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2023

Hildesheimer Modell - Vorstellung durch das Landratsamt

Frau Claudia Opitz-Mayer, Jugendplanerin am Landratsamt Oberallgäu, stellte die im Rahmen des Hildesheimer Modells ermittelten Entwicklungen (Stand 31.12.2021) für die Bereiche Kindergarten, Kinderkrippe, Ganztagesbetreuung an der Grundschule und Senioren dar. Im Markt Sulzberg ist ein relativ hoher Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen, vor allem im Bereich der 6- bis 14-Jährigen. Erster Bürgermeister Gerhard Frey ergänzte, es seien größtenteils ursprüngliche Sulzberger, die aufgrund der Verfügbarkeit von Wohnungen und Bauplätze in ihren Heimatort zurückkehren. Dies erfordere zwar infrastrukturelle Investitionen, führe aber gleichzeitig zu einer positiv einzuschätzenden, erheblichen Verlangsamung des demografischen Wandels in der Gemeinde. Den voraussichtlichen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten schätzte Claudia Optiz-Mayer gegenüber 2020 auf eine weitere Regelgruppe und eine zusätzliche Krippengruppe.
 

Bekanntgabe der Prüfung und Entlastung des Verwaltungsbeirats der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Marktgemeinderat Manfred Herb, nahm am 13.01.2023 die Prüfung für das Jahr 2021 ohne Beanstandungen vor. Der Verwaltungsbeirat der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH wurde für seine Tätigkeit entlastet.
 

Brücke am Bach - Vorstellung Sanierungsvorschlag

Bei der Brücke am Bach wurden Schäden an der Abdichtung festgestellt. Sowohl das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben als auch die Regierung von Schwaben lehnten eine Förderung der Brückensanierung ab. Herr Dipl.- Ing. (FH) Richard Vogler vom Ingenieurbüro Vogler aus Dietmannsried stellte das weiter Vorgehen bei der anstehenden Sanierung vor. Diesem stimmte der Marktgemeinderat zu. Die Verwaltung wurde mit der schnellstmöglichen Umsetzung beauftragt. Die Firma Geiger wird darum gebeten, ein Nachtragsangebot für die Sanierungsarbeiten vorzulegen. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 120.000 € zzgl. Baunebenkosten.
 

Beschluss über die Bereitstellung eines Grundstücks für eine Flüchtlingsunterkunft

Gemäß der Zuweisungsquoten muss der Landkreis Oberallgäu 230 Geflüchtete aufnehmen. Das Landratsamt Oberallgäu hat u.a. den Markt Sulzberg aufgefordert, Grundstücke zu benennen, auf denen zeitnah eine entsprechende Unterkunft errichtet werden kann, um eine Unterbringung in Notunterkünften zu vermeiden.

Der Marktgemeinderat war vorab über den Bedarf informiert, sodass die Verwaltung zusammen mit einem Vertreter des Helferkreises drei mögliche Grundstücke geprüft hat:

Den vorgeschlagenen Standort in Graben (gegenüber ehem. Anwesen Madlener) erachtete der Marktgemeinderat aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen (Abwasser-/Wasserversorgung, Strom, Bushaltestellen) und der weiteren Anfahrtsstrecke für die Mitglieder des Helferkreises als ungeeignet. Der zweite Standort-Vorschlag am „Am Fichtenholz" wurde ebenfalls verworfen, da er Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet blockieren würde und zum Wohnen – vor allem für die gewünschte Belegung mit Familien - nicht geeignet ist. Als eine für alle verträgliche Lösung wurde der Standort auf dem von der Gemeinde hergestellten Parkplatz an der Martinszeller Straße eingestuft. Die notwendige Integration der Geflüchteten wäre hier einfacher möglich. Die Erschließung könnte über die Infrastruktur von der Schellenbergstraße erfolgen, Strom und Breitband sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Ärzte, Apotheken, Lebensmittelläden, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sind fußläufig erreichbar und die erforderlichen freiwilligen Helfer können die Einrichtung ihrerseits problemlos erreichen. Die wegfallenden Parkplätze können durch bereits zuvor genutzte alternative Parkmöglichkeiten ersetzt werden. Die Gemeinde wird dem Landratsamt Oberallgäu das Grundstück zur Bebauung vorschlagen.

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.