Amtliche Bekanntmachungen

Aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.02.2024

Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 29. Februar 2024 wurden folgende Themen behandelt:
 

Bestätigung der Wahl des Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sulzberg

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Sulzberg am 16.01.2024 wurde Herr Michael Landerer zum Kommandanten und Herr Dominik Herfort zum stellvertretenden Kommandanten mit überwältigender Mehrheit gewählt. Der Marktgemeinderat bestätigte nun in der letzten Marktgemeinderatssitzung  einstimmig die Wahl von Herrn Michael Landerer zum Kommandanten und von Herrn Dominik Herfort zum stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Sulzberg. Bürgermeister Gerhard Frey bedankte sich bei den beiden Kommandanten für die gute Zusammenarbeit und wünschte auch für die Zukunft viel Erfolg und gutes Gelingen bei der Führung der Wehr.
 

Anpassung der Gebühren in den kommunalen Kindertageseinrichtungen zum neuen Kindergartenjahr 2024/2025 (ab 01.09.2024)

Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gebühren zum 01.09.2024 moderat angepasst werden sollen. Die Anpassung: Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 25 % von 80,00 EUR auf 100,00 EUR in der Kategorie 3-4 Stunden bei 10 EUR Schritten zur nächsten Buchungskategorie. Bei einem Beitragszuschuss für Kinder ab drei Jahren in Höhe von 100 EUR ist die Kategorie 3-4 Stunden damit immer noch kostenfrei. Erhöhung der Kinderkrippenbeiträge - um ca. 15 % von 130,00 EUR auf 150,00 EUR in der Kategorie 3-4 Stunden bei 10 EUR Schritten zur nächsten Buchungskategorie.  Der Beitragszuschuss (100,00 EUR) für Krippengebühren ist einkommensabhängig. Die Gebühren für sämtliche Betreuungseinrichtungen in Sulzberg sollen auch zukünftig auf dem gleichen Preisniveau angesiedelt sein. Alle Träger erklärten sich mit der Gebührenanpassung einverstanden.
 

Kommunales Unternehmensrecht – Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO: Überprüfung der Privatisierungsklausel

Der Marktgemeinderat stellt bei der Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO fest, dass sich die Errichtung der „Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH“ im Jahr 1994 bewährt hat und der öffentliche Zweck nach wie vor gegeben ist. Der Marktgemeinderat stellte daher fest und beschloss einstimmig, dass die Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH weitergeführt werden kann.

 

Gerhard Frey
1. Bürgermeister

  • Bild (Markus Schmid) von links nach rechts BGM Gerhard Frey, Michael Landerer, Dominik Herfort, Andrè Weißenbach
MARKT SULZBERG

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